Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anna und Dirk Fuhlhage, nachstehend »Vermieter« genannt, Höden 6, 21789 Wingst, sind als Eigentümer und Vermieter des Ferienhauses „Lytte Hytte“ tätig.

1. Reiseanmeldung/Beherbergungsvertrag

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie den Vermietern den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienhaus mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.

2. Bereitstellung des Ferienhauses

Das gebuchte Ferienhaus steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr die Ferienhäuser zu verlassen. Die Vermieter sind berechtigt, bei verspäteter Abreise Mehrkosten zu berechnen.

3. Reiserücktrittskostenversicherung

Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Die Vermieter empfehlen den termingerechten Abschluss einer solchen Versicherung.

4. Anzahlung/Bezahlung

4.1. Zahlungen sind per Überweisung auf unser Konto DE59 4306 0967 2049 9769 01 bei der GLS Gemeinschaftsbank zu tätigen.

4.2. Mit Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Reisepreises von 50% des bestätigten Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen an uns zu zahlen. Die Restzahlung des Rechungsbetrages kann vor Ort gezahlt werden.

4.3. Die Vermieter sind nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung in vereinbarter Höhe auf Ihrem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

5. Stornierungsgebühren/Rücktritt vom Vertrag

5.1. Vor dem Anreisetag kann eine Aufhebung des Behergungsvertrages entsprechend der nachfolgenden Regelungen erfolgen:

Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei den Vermietern.

Im Falle Ihres Rücktrittes können die Vermieter pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen ersparte Aufwendungen sowie die anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt werden.

Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:

– Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 50,- Euro.

– Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.

– Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zu 1 Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.

– Bei Nichtanreise bzw. Stornierung durch den Mieter nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.

5.2. Ansprüche und Rechte aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der Vermieter an Dritte übertragen werden. Stellen Sie Erstgäste, so erheben die Vermieter für die Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro. Gelingt es den Vermietern, dass Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt die Aufwandsentschädigung 50,- Euro.

6. Rücktritt des Vermieters

Die Vermieter können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung des Anwesens, der gebuchten Ferienhäuser und des Inventars. Kündigen die Vermieter im Beschädigungsfall, so behalten die Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis. Sie werden jedoch den Wert der ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von den Vermietern vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Die Vermieter bezahlen jedoch diejenigen Beträge zurück, die sie aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangen.

8. Nutzungsbedingungen

8.1. Der Mieter und die Mitreisenden haben das gebuchte Ferienhaus während ihres Aufenthaltes sauber zu halten und sind für eine Grundreinigung vor ihrer Abreise verantwortlich. Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieter oder deren Beauftragte.

8.2. Das vom Mieter gebuchte Ferienhaus, dessen Inventar und die Außenanlage sind pfleglich zu behandeln und entsprechend den Hausregeln in der Gästemappe zu nutzen. Die Mappe erhält der Mieter in digitaler Form vor seiner Ankunft. Sie liegt zudem in Papierform vor Ort aus. Bei Schäden, die während des Aufenthalts des Mieters an den gebuchten Ferienhäusern, an deren Inventar oder an der Außenanlage entstehen, sind die Vermieter berechtigt, die nachweislich entstandenen Schadenskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.

8.3. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen aus dem Beherbungsvertrag sind unverzüglich, noch während Ihres Mietaufenthaltes gegenüber den Vermietern anzuzeigen.

9. Haftung der Vermieter

9.1. Die Vermieter haften für alle mit Ihnen vereinbarten Leistungen. Die Haftung der Vermieter wird auf Schäden beschränkt, die von den Vermietern vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Haftung ist auf den doppelten Mietpreis begrenzt.

9.2. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Nutzung des Anwesens, des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften die Vermieter nicht.

9.3. Die Vermieter haften nicht für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Fahrten und das Abstellen des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

9.4. Die Vermieter führen auf dem gesamten Grundstück keine Schneeräum- und Salzstreuarbeiten durch. Sie stellen jedoch dem Mieter hierfür erforderliche Ausrüstung und Streusalz zur Verfügung. Die Vermieter haften nicht für jegliche Schäden, die aus nicht erfolgten Schneeräum- und Salzstreuarbeiten resultieren.

10. Verjährung, Sonstiges

10.1. Ihre Ansprüche sowie Ihrer Mitreisenden den Vermietern gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund- jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung- verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.

10.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.

10.3. Sollten einzelne vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Cuxhaven vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.